Urlaub in Kroatien
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AGB
llgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kroatien Apartment

Sehr geehrter Reisegast,

wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einem Ferienaufenthalt in Kroatien über Kroatien -Apartment. Mit den Hauseigentümern, deren Vertreter wir in Deutschland sind, würden wir uns freuen, Sie in einem von uns angebotenem Haus recht Herzlich begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

1. Rechtsverhältnis
1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen Kroatien-Apartment  und dem Kunden, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651a – 651m BGB und nach den folgenden Reise- und Teilnahmebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.
1.2 Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung und deren Unterschrift für sich und für die von ihm angemeldeten Personen diese Bedingungen an.
1.3 Werden Dienstleistungen getrennt in Rechnung gestellt, so ist der Preis der jeweiligen Einzelleistung als Bezugsgröße für etwaige Ansprüche aus §§ 651 d ff. BGB maßgebend.

2. Abschluss des Reisevertrags
2.1 Ihre Reise bei Kroatien-Apartment können Sie, soweit volljährig sind, telefonisch, schriftlich per E-Mail, Fax oder online unter www.kroatien-apartment.info buchen.
2.2 Falls das von Ihnen ausgewählte Objekt nicht verfügbar ist, kann Ihnen Kroatien-Apartment eine oder mehrere vergleichbare Alternativen anbieten. An dieses neue Angebot sind Sie und Kroatien-Apartment nicht gebunden. Wenn Sie dieses annehmen wollen, dann fallen keine weiteren Kosten an.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschränkungen laut aktuellem Prospekt und/oder Internetangebot von Kroatien-Apartment, so wie diese Grundlage des Reisevertrags geworden sind und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung.
3.2 Die gebuchte Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden wie angegeben. Die angegebene Personenzahl schließt auch Kinder ein. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzähligen Personen zurückzuweisen oder den Mietpreis anteilig, zuzüglich eventueller Nebenkosten, zu erhöhen.
3.3 Kundenwünsche nehmen wir gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Betreiber der Mietobjekte weiter. Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass für deren Erfüllung Kroatien-Apartment keine Garantie übernehmen kann.
3.4 Nebenabreden, Sonderwünsche, Buchungen unter Bedingungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind nur dann gültig, wenn sie von Kroatien-Apartment schriftlich bestätigt wurden


4. Preise
4.1 Wenn nicht anders vorgegeben, gelten die Preise für Ferienwohnungen pro Tag und pro Ferienwohnung und pro angegebener Personenanzahl.
4.2 Im Preis inklusive ist die Bettwäsche, der übliche Verbrauch von Strom, Gas und Wasser und in aller Regel die Endreinigung bei besenreinem Verlassen der Wohnung insoweit nicht anders bei der Objektbeschreibung erwähnt.
4.3 Die Kurtaxe beträgt in der Regel, unterschiedlich je nach Ort und Reisetermin, ca. 0,50€ bis 1,00€/Tag und Person. Jugendliche von 12 bis 18 Jahre zahlen 50%, Kinder unter 12 Jahre zahlen keine Kurtaxe.

5. Ausstattung / Hinweise
5.1 Die Bauweise in Südeuropa aufgrund der klimatischen Verhältnisse leichter ist als in Deutschland, bitten wir sich um Kenntnisnahme. Durch das Verhalten anderer Gäste können Geräuschbelästigungen in Ihren Unterkünften auftreten.
5.2 Die Küche ist mit Geschirr und Besteck für die angegebene Personenzahl ausgestattet und hat einen Kühlschrank und Gas- oder Elektroherd. Ein Kühlschrank gehört zur Grundausstattung eines Objekts und wird deshalb nicht in der Objektbeschreibung aufgeführt, alle anderen technischen Haushaltegeräte weder ausdrücklich erwähnt.
5.3 Nicht überall in Privatunterkünften werden ausreichend Handtücher zur Verfügung gestellt, deshalb empfehlen wir, diese selber mitzunehmen, sowie auch Geschirrtücher, Spül- oder Reinigungsmittel. Toilettenpapier wird nur eine Rolle gestellt.
5.4 In Sommer- Urlaubsgebieten ist in Ferienwohnungen und Ferienhäuser vor allem im Süden des Landes, eine Heizung nicht immer vorhanden. Ob Zentralheizung/Klimaanlagen vorhanden und im Preis inklusive oder auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis angeboten werden, entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung.
5.5 Ein Fernseher wird in der Objektbeschreibung aufgeführt, sofern ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich ist (SAT-TV), wobei hier nicht unbedingt gewährleistet ist, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.
5.6 Sie als Mieter sind berechtigt, das gesamte Mietobjekt einschließlich des zur Vermietung vorgesehenen Mobiliars und die Gebrauchsgegenstände zu nutzen, und als Mieter verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden sind zu melden und zu ersetzten.
5.7 Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien dauern in der Regel bis Mitternacht, jedoch muss auch nach Ende dieser Veranstaltung mit Lärmverursachung durch zurückbleibende Gäste, Aufräumarbeiten, wegfahrende Autos und Mopeds usw. gerechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir für dergleichen oder ähnliche auftretende Störungen keine Haftung sowie Entschädigung übernehmen können.

6. Haustiere
6.1 Ohne schriftliche Bestätigung dürfen keine Haustiere mitgenommen werden. Unabhängig davon, ob bei der Objektbeschreibung als erlaubt oder nicht angegeben, werden Reservierungen für Haustiere in Privatunterkünften nur nach Anfrage vorgenommen.

7. Bezahlung Privatunterkunft Ferienwohnung
7.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, ist die in der Reisebestätigung angegebene Anzahlung innerhalb von 10 Tagen per Bank-Überweisung auf unser Konto zu überweisen.
7.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
7.3 Die Restzahlung erfolgt in der Regel in Kroatien nach Anreise direkt an den Vermieter.

8. Rücktritt durch den Kunden
8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer Reservierung zurücktreten. Ihr Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Veranstalter, d.h. Posteingangsstempel. Im Falle eines Rücktrittes bitten wir um rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe, damit wir einen angemessenen Ersatz finden und somit für Sie die Unkosten so gering wie möglich halten können. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
8.2 Treten Sie von der Reservierung zurück oder reisen Sie nicht oder verspätet an, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und Aufwendungen verlangt werden. Der Betrag, den der Vermieter oder Veranstalter für seine Vorkehrungen von Ihnen fordern kann, richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises. Dieser kann nach Abzug ersparter Aufwendungen pauschaliert werden und beträgt:

9. Privatunterkunft, Ferienwohnungen
9.1 Bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung, mindestens jedoch 75,00€.
Bei einem Rücktritt von 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn beträgt der geforderte Betrag 50% vom Gesamtmietpreis, mindestens jedoch 75,00€,
bei einem Rücktritt von 35 bis 14 Tage vor Mietbeginn 75% vom Mietpreis;
bei einem Rücktritt von 14 bis 3 Tage vor Mietbeginn 90% vom Mietpreis;
bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen müssen wir Ihnen die an uns seitens des Vermieters gerichteten Ausfallforderungen in Rechnung stellen, die bis zu 100% der Miete
betragen können, mindestens jedoch 3 Tagessätze.

10. Reiserücktritt und Kündigung seitens des Vermieters oder Veranstalters
10.1 Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit können wir die Reservierung in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Naturkatastrophen und dergleichen kündigen und haben in anderen Fällen, in denen das reservierte Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Recht, dem Mieter ein anderes vergleichbares Mietobjekt anzubieten, oder die Reservierung im Namen des Vermieters ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dabei wird unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die bezahlte Vorauszahlung/ Miete für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet.
10.2 Der Veranstalter kann außerdem vor Antritt der Reise vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Mietbeendigung gerechtfertigt ist oder der Mieter den Mietpreis trotz Fälligkeit nicht zahlt. In diesem Fall verfällt das Mietrecht, jedoch nicht der Anspruch des Vermieters oder des Veranstalters auf Zahlung des vollständigen Mietpreises.

11. Haftung
11.1Kroatien-Apartment haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

11.2Kroatien-Apartment übernimmt keine Haftung für gelegentliche Ausfälle oder Störungen in der Energie- und Wasserversorgung, sowie für die eventuell sporadisch auftretenden Störungen bzw. Ausfälle von Einrichtungen wie Aufzug, Klimaanlage, Heizung usw.
11.3 Die Haftung vonKroatien-Apartment für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweitKroatien-Apartment für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegenKroatien-Apartment ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüberKroatien-Apartment geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
12.2 Ansprüche des Reisenden nach den 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.3 Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Kroatien-Apartment an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.


13. Pass und Visa Bestimmungen
13.1 Für die Reise nach Kroatien benötigen Staatsangehörige von EU-Mitgliedern einen gültigen Reisepass, für Aufenthalte unter 30 Tagen genügt auch ein gültiger Personalausweis.
13.2 Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Visa-, Impf- und Zollvorschriften selbst verantwortlich. Auskünfte können über das zuständige Konsulat eingeholt werden. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

14. Versicherungen
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

15. Rechtswirksamkeit, Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Kroatien-Apartment findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Kroatien-Apartment im Ausland für die Haftung von Kroatien-Apartment dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3 Der Kunde kann Kroatien-Apartment nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von Kroatien-Apartment gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Kroatien-Apartment maßgebend.

16. Veranstalter:

Kroatien-Apartment
Kemptener Str.20
89250 Senden
Deutschland

Tel.: +49 (0) 730731625
Handy: 01717073359
SBiligurlaub@web.de
www.kroatien-apartment.com

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